Kapitel 02FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE

Gültig seit 31.12.1971

FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE

Positionen

CodeBeschreibung
0201Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202Fleisch von Rindern, gefroren
0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
0205Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
0206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0208Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
0209Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen

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