Zolltarifnummer 0301998570Schwertfisch (Xiphias gladius)

Gültig seit 01.01.2012

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung12,5%
Bosnien und Herzegowina0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Montenegro0%
Serbien0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: ERGA OMNES

    Jeder Menge Schwertfisch mit Ursprung in den Geltungsbereichen des IOTC-Übereinkommens (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003), die in das Gebiet der Union eingeführt oder nach ihrer Einfuhr in die Union wieder in ein Drittland ausgeführt wird (entweder nach einer Einfuhr in die Union oder einer Wiederausfuhr aus einem Drittland), ist ein statistisches Dokument oder eine Wiederausfuhrbescheinigung beizufügen. Liegt das statistische Dokument oder die Wiederausfuhrbescheinigung nicht vor, so ist die Einfuhr von Schwertfisch in das Gebiet der Union untersagt.

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