KN-Code 03035510Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)

Gültig seit 01.01.2012

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung11,5%
Vietnam0%
Peru0%
U069Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Product originating in accordance with Appendix 5 of Annex II"

Einfuhrkontrollen

  • Control on illegal, unreported and unregulated fishing

    Herkunft: Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren

    Die Republik Trinidad und Tobago, Kamerun, Das Königreich Kambodscha, St. Vincent und die Grenadinen und die Union der Komoren werden von der Europäischen Kommission als nichtkooperierende Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei betrachtet. Gemäß Artikel 38 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (ABl. L 286) sind die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Fängen von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines nichtkooperierenden Landes führen, sowie die Ausfuhr in solche Länder verboten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesem Verbot ausgenommenen Fischereierzeugnisse.

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