KN-Code 03038910Süßwasserfische

Gültig seit 01.01.2012

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

8%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung4,5%
Bosnien und Herzegowina0%
Europäischer Wirtschaftsraum2,4%
Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Kanada0%
Kosovo0%
Liechtenstein0%
Montenegro0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Schweiz0%
Serbien0%
Singapur0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Türkei0%
Ukraine0%
Vietnam0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

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