Unterposition 050710Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on seal products
Herkunft: ERGA OMNES
Robbenerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von einer Bescheinigung (zur gewerblichen Verwendung) oder einer schriftlichen Einfuhrerklärung (für den persönlichen Gebrauch) und einem Dokument, aus dem das Erwerbsland hervorgeht, begleitet werden (Durchführungsverordnung (EU) 2015/1850 der Kommission (ABl. L 271)).
Ausfuhr (Export)
Für den Code 050710 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.