Position 0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels|1|oder 3, ungenießbar

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0511
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels|1|oder 3, ungenießbar

Unterpositionen

CodeBeschreibung
051110Rindersperma
051191Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels|3
051199andere

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