Unterposition 071220Speisezwiebeln

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

12,8%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung9,3%
Bosnien und Herzegowina0%
Chile0%
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Norwegen0%
Peru0%
Serbien0%
Singapur0%
Syrien0%
Türkei0%
Zentralamerika0%

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