Position 0812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0812
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet

Unterpositionen

CodeBeschreibung
081210Kirschen
081290andere

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