Unterposition 121010Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets
Gültig seit 01.01.1972
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 1210100010 | in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss |
| 1210100090 | andere |