Zolltarifnummer 1604199720Schwertfisch (Xiphias gladius)
Gültig seit 01.01.2012
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Jeder Menge Schwertfisch mit Ursprung in den Geltungsbereichen des IOTC-Übereinkommens (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003), die in das Gebiet der Union eingeführt oder nach ihrer Einfuhr in die Union wieder in ein Drittland ausgeführt wird (entweder nach einer Einfuhr in die Union oder einer Wiederausfuhr aus einem Drittland), ist ein statistisches Dokument oder eine Wiederausfuhrbescheinigung beizufügen. Liegt das statistische Dokument oder die Wiederausfuhrbescheinigung nicht vor, so ist die Einfuhr von Schwertfisch in das Gebiet der Union untersagt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604199720 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.