Zolltarifnummer 2008999911blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an: -|Salz von mehr als 6 GHT, -|Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT; -|auch mit nicht mehr als 2000|mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995 zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern
Gültig seit 01.01.2013
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ceuta | 0% |
| Melilla | 0% |
| Syrien | 0% |
| Tunesien | 0% |
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Ägypten
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Türkei
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2008999911 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.