Zolltarifnummer 2009493091Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie

Gültig seit 01.01.2010

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 2009493091
Ananassaft, nicht in Pulverform: -|mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, -|einem Wert von mehr als 30|EUR für 100|kg Eigengewicht, -|mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel-|oder|Getränkeindustrie

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Aussetzung + End-Use

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

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