Position 2506Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2506
Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

Unterpositionen

CodeBeschreibung
250610Quarz
250620Quarzite

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