Position 2525Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 2525
Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall

Unterpositionen

CodeBeschreibung
252510Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten
252520Glimmerpulver
252530Glimmerabfall

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