Unterposition 271111Erdgas
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: Alle Drittländer
Die Einfuhr von Erdgas in gasförmigem Zustand über Pipelines, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird, ist verboten. Die Einfuhr von LNG, das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation ausgeführt wird oder das aus in der Russischen Föderation gefördertem Erdgas in gasförmigem Zustand gewonnen wird, ist verboten, es sei denn, eine der vorübergehenden Ausnahmen findet Anwendung. Wird eine vorübergehende Ausnahme gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2026/261 des Europäischen Parlaments und des Rates beantragt, so bedürfen die Einfuhren einer vorherigen Genehmigung. Die vorherige Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Einfuhren aus Drittländern erfolgen, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/335 der Kommission vom 9. Februar von der vorherigen Genehmigung ausgenommen sind.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export prohibition | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |