Zolltarifnummer 2903691950Vinylbromid (CAS RN 593-60-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, oder als Lösung in Tetrahydrofuran (CAS RN 109-99-9) mit einem Gehalt an Vinylbromid von 23 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT

Gültig seit 01.01.2023

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 2903691950
Vinylbromid (CAS RN 593-60-2) mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr, oder als Lösung in Tetrahydrofuran (CAS RN 109-99-9) mit einem Gehalt an Vinylbromid von 23 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Autonome Zollaussetzungen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%

Einfuhrkontrollen

  • Import control on REACH

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ein Stoff, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur eingeführt werden, wenn er den Maßgaben dieser Beschränkung entspricht. Dies gilt nicht für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. In Anhang XVII wird festgelegt, ob die Beschränkung für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nicht gilt und für welche Mengen die Ausnahme höchstens gilt. Die Beschränkungen gelten nicht für die Verwendung von Stoffen in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (zur Aufhebung der Richtlinie 76/768/EWG) in Bezug auf Beschränkungen aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit, mit denen sich die genannte Verordnung befasst. (Artikel 67 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

    REACH - Anhang XVII - Eintrag Nr. 28

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