KN-Code 33012949andere

Gültig seit 01.01.2022

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Einfuhrkontrollen

  • Restriction on entry into free circulation

    Herkunft: ERGA OMNES

    "Einfuhrgenehmigung" und "Besondere Einfuhrerfordernisse" - siehe Artikel 20-25 der Verordnung (EG) Nr. 111/05 (ABl. L 22), in Kraft gesetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2015/1011 (ABl. L 162).

    Die Überwachung gilt nicht für Mischungen und Naturprodukte, die erfasste Stoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass diese nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich extrahiert werden können, Arzneimittel gemäß Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Tierarzneimittel gemäß Artikel 1 Nummer 2 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

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