Unterposition 360610flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300|cm$3|oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 360610 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.