Unterposition 360610flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300|cm$3|oder weniger

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 360610
flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300|cm$3|oder weniger

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

6,5%

Ergänzende Maßeinheit

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