Position 3703Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 3703
Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtet

Unterpositionen

CodeBeschreibung
370310in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610|mm
370320andere, für mehrfarbige Aufnahmen
370390andere

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