Unterposition 380130kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

5,3%

Ergänzende Maßeinheit

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen

    Herkunft: Iran (Islamische Republik)

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang II (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen

    ANHANG II - Liste der sonstigen Güter und Technologien, einschließlich Software, gemäß Artikel 3a

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