Unterposition 401110von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 401110
von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

4,5%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Japan0%

Einfuhrkontrollen

  • Declaration of subheading submitted to physical restrictions (net weight/supplementary unit)

    Herkunft: ERGA OMNES

    Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.

  • Import control on luxury goods

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)

    Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

    Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509

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