Position 4101Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4101
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten

Unterpositionen

CodeBeschreibung
410120ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8|kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10|kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16|kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind
410150ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16|kg
410190andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke

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