Position 4102Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung|1|c zu Kapitel|41|ausgeschlossen sind

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4102
Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung|1|c zu Kapitel|41|ausgeschlossen sind

Unterpositionen

CodeBeschreibung
410210nicht enthaart
410221gepickelt
410229andere

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