Position 4104Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4104
Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

Unterpositionen

CodeBeschreibung
410411Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
410419andere
410441Vollleder, ungespalten; Narbenspalt
410449andere

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