Position 4105Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4105
Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

Unterpositionen

CodeBeschreibung
410510in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)
410530in getrocknetem Zustand (crust)

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