KN-Code 41062210von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

Gültig seit 01.01.2002

Einordnung im Zolltarif
KN-Code 41062210
von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

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