Position 4113Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114

Gültig seit 01.01.2002

Einordnung im Zolltarif
Position 4113
Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position|4114

Unterpositionen

CodeBeschreibung
411310von Ziegen oder Zickeln
411320von Schweinen
411330von Kriechtieren
411390von anderen Tieren

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