Unterposition 441840Verschalungen für Betonarbeiten
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of timber and timber products subject to the FLEGT licensing scheme-Ghana
Herkunft: Ghana
Die Bescheinigung Y057 ist in folgenden Fällen für die Einfuhr von Holzprodukten mit Ursprung in der Republik Ghana vorzulegen: • Waren mit ex-Code, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2025/530 aufgeführt sind • Waren mit Ursprung in der Republik Ghana, die jedoch aus einem anderen Drittland versandt wurden (ausgenommen Waren, die aus Ländern mit einem stabilen FLEGT-Genehmigungssystem versandt werden) • Waren zu nichtkommerziellen Zwecken
Mit der Erteilung von FLEGT-Genehmigungen bescheinigt die Genehmigungsstelle, dass die betreffenden Holzprodukte legal erzeugt wurden. Die FLEGT-Genehmigung wird in englischer Sprache abgefasst und ausgefüllt.
Steht das Erzeugnis auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und nicht auf der Liste im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97, zuletzt geänderte Fassung, muss eine FLEGT-Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden. Holz und Holzprodukte, die aus einem Land, das kein Partner eines freiwilligen FLEGT-Partnerschaftsabkommens (FPA) ist, in die EU versandt werden, gelten nicht als FLEGT-Waren und sind demzufolge von der Vorlage einer FLEGT-Genehmigung ausgenommen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |