Position 4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.|B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4601
Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z.|B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)

Unterpositionen

CodeBeschreibung
460121aus Bambus
460122aus Rattan
460129andere
460192aus Bambus
460193aus Rattan
460194aus anderen pflanzlichen Stoffen
460199andere

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