Position 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position|4803, 4809|oder 4810|beschriebenen Art

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4811
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position|4803, 4809|oder 4810|beschriebenen Art

Unterpositionen

CodeBeschreibung
481110Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
481141selbstklebend
481149andere
481151gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150|g
481159andere
481160Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt
481190andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern

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