Position 5004Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5004
Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Unterpositionen

CodeBeschreibung
50040010roh, abgekocht oder gebleicht
50040090andere

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