Position 5211Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5211
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85|GHT, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200|g

Unterpositionen

CodeBeschreibung
521111in Leinwandbindung
521112in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
521119andere Gewebe
521120gebleicht
521131in Leinwandbindung
521132in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
521139andere Gewebe
521141in Leinwandbindung
521142Denim
521143andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
521149andere Gewebe
521151in Leinwandbindung
521152in 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
521159andere Gewebe

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