Position 5504Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5504
Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet

Unterpositionen

CodeBeschreibung
550410aus Viskose
550490andere

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