Position 5507Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5507
Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

4%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung3,2%
Singapur0%
Vietnam0%

Einfuhrkontrollen

  • Import prohibition

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Diese Textilwaren können nur in die Union eingeführt werden, sofern nach dem entsprechenden Verfahren der Artikels 30-32 eine jährliche Höchstmenge festgelegt wurde (vgl. Verordnung (EU) 2015/936, ABl. Nr. L 160, Artikel 3, Absatz 3).

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