Position 5508Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5508
Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Unterpositionen

CodeBeschreibung
550810aus synthetischen Spinnfasern
550820aus künstlichen Spinnfasern

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