Position 5510Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5510
Garne aus künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Unterpositionen

CodeBeschreibung
551011ungezwirnt
551012gezwirnt
551020andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt
551030andere Garne, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
551090andere Garne

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