Position 5511Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5511
Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Unterpositionen

CodeBeschreibung
551110aus synthetischen Spinnfasern mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
551120aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85|GHT
551130aus künstlichen Spinnfasern

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