Position 5608Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5608
Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen

Unterpositionen

CodeBeschreibung
560811konfektionierte Fischernetze
560819andere
560890andere

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