Position 5802Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position|5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position|5703

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5802
Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position|5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position|5703

Unterpositionen

CodeBeschreibung
580210Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus Baumwolle
580220Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen Spinnstoffen
580230getuftete Spinnstofferzeugnisse

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