Position 5804Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen|6002|bis 6006

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5804
Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen|6002|bis 6006

Unterpositionen

CodeBeschreibung
580410Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe
580421aus Chemiefasern
580429aus anderen Spinnstoffen
580430handgefertigte Spitzen

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