Position 5809Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position|5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 5809
Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position|5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

5,6%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung4,4%

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