Position 5809Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position|5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,4% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 5809 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.