Position 6117Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 6117
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

Unterpositionen

CodeBeschreibung
611710Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
611780anderes Bekleidungszubehör
611790Teile

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