Unterposition 640320Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 640320
Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

8%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung4,5%
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)0%
Ukraine0%
Vietnam0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

  • Import control on luxury goods

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Das Verbot gilt nicht für persönliche Güter von Reisenden oder für nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)

    Das Verbot gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in der DVRK oder internationaler Organisationen, der DVRK, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509).

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

    Waren aus der Liste der Luxuswaren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2017/1509

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