Unterposition 681099andere
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Abweichend von dem Verbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1509 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Erwerb oder die Weitergabe genehmigen, sofern der betroffene Mitgliedstaat im Einzelfall vorab die Genehmigung des Sanktionsausschusses erhalten hat.
Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Waren aus dem Anhang X der Verordnung (EU) 2017/1509 (Statuen)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |