Unterposition 710221roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Einfuhrkontrollen

  • Restriction on entry into free circulation

    Herkunft: ERGA OMNES

    Die Einfuhr von Rohdiamanten in die Gemeinschaft ist nur gestattet, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Rohdiamanten werden von einem Kimberley-Prozess-Zertifikat begleitet, dessen Gültigkeit von der zuständigen Behörde eines Teilnehmers (Mitgliedstaat des Kimberley-Prozesses) bestätigt wurde. b) Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden. c) Das Kimberley-Prozess-Zertifikat weist die Sendung, zu der es gehört, eindeutig aus. Die Sendung wird einer Gemeinschaftsbehörde zur Prüfung vorgelegt gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 (siehe aktualisierte Liste auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02002R2368-20210101&qid=1618476678790

Unsicher bei der Tarifierung?

Produktdaten (Beschreibung, Datenblatt oder Produktfotos) hochladen und kostenloses Tarifierungsdossier per E-Mail erhalten.

PDF, JPG oder PNG hierher ziehen oder klicken

(max. 3 MB)