Zolltarifnummer 7308201011Gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit dem Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 MW oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind

Gültig seit 01.01.2026

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 7308201011
Gewerbliche Windkrafttürme aus Stahlrohr, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit dem Maschinenhaus oder Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zur Verwendung in Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 MW oder mehr zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn sie vollständig zusammengesetzt sind

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Sonderzölle

MaßnahmeHerkunftZollsatz

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