Unterposition 750610aus nicht legiertem Nickel
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen
Herkunft: Iran (Islamische Republik)
Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang II (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen
ANHANG II - Liste der sonstigen Güter und Technologien, einschließlich Software, gemäß Artikel 3a
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |