KN-Code 78060080andere

Gültig seit 01.01.2011

Einordnung im Zolltarif

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

5%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung1,5%
Bosnien und Herzegowina0%
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Ukraine0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

    Waren aus dem Anhang XIb der Verordnung (EU) 2017/1509 (Blei und Bleierz)

  • Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

  • Import control of mercury

    Herkunft: Alle Drittländer

    Die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II der Verordnung (EU) 2017/852 aufgeführten mit Quecksilber versetzten Produkte sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/852 verboten. Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard.

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