KN-Code 81069090andere

Gültig seit 01.01.2022

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung0%
Bosnien und Herzegowina0%
Ecuador0%
Japan0%
Kanada0%
Kolumbien0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Ukraine0%
Zentralamerika0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

  • Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen

    Herkunft: ERGA OMNES

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen

  • Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen

    Herkunft: Iran (Islamische Republik)

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „DU“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang I (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien — mit oder ohne Ursprung in Iran — aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen

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