Unterposition 821192andere Messer mit feststehender Klinge

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

8,5%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
APS - Allgemeine Regelung2,9%
Japan0%
Ukraine0%

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Libyen

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

    Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm.

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